Wahlkampf kostet Geld. Glücklicherweise bekommt man als Wahlkämpfer auch (oft) sein Geld wieder zurück:
Zumindest Bundestagsabgeordnete, Europaabgeordnete und Landtagsabgeordnete können dabei nicht den Weg über das Finanzamt nehmen, denn sie erhalten steuerfreie Aufwandsentschädigungen, sodass sie im Gegenzug keine Wahlkampfkosten absetzen können. In der Regel wird aber der Wahlkampf eh über die Partei geführt und abgerechnet. Und die Parteien bekommen für jede Stimme vom Steuerzahler Geld zurück.
Schafft es die Partei bei Bundestagswahlen über 0,5% (bei Landtagswahlen 1,0%) dann bekommt sie pro Zweitstimme zwischen 0,70 Euro und 0,85 Euro. Für jeden an sie gespendeten Euro gibt es nochmals 0,38 Euro aus staatlichen Mitteln dazu (mehr siehe Wikipedia).
Als parteiunabhängiger Kandidat könnte man davon ebenfalls profitieren, aber nur dann, wenn man mindestens 10% der Erststimmen in seinem Wahlkreis errungen hätte. Dann würde es immerhin 2,80 Euro pro Stimme geben (Quelle: Bundestag). Mir ist niemand bekannt, der das geschafft hat.
Wahlkampferstattungen gibt es in kommunalen Wahlkämpfen leider nicht. Aber es gibt andere Wege seinen finanziellen Aufwand beim Wahlkampf wieder zurückzubekommen:
Kandidiert man um die Position eines hauptamtlichen Bürgermeisters, dann kann man seine Wahlkampfkosten als sogenannte vorgezogene Werbungskosten bei seiner Steuererklärung absetzen (für alle die ein Aktenzeichen brauchen: Az. VI R 198/71 - Bundesfinanzhof).
Bei ehrenamtlichen Bürgermeistern oder auch Gemeinderäten, ist dies, wenn sie steuerfreie Aufwandsentschädigungen bekommen leider nicht so möglich. Ausnahmen: Sie erhalten steuerpflichtige Aufwandsentschädigungen und können nachweisen, dass Ihr Amt kein "Hobby" für sie ist, sondern Sie damit vor haben "Überschüsse" zu erzielen (Az. IV R 15/95).Und das ist wirklich nicht leicht nachzuweisen. In diesem Falle könnte man sie als Betriebsausgaben (nicht als Werbungskosten) von der Steuer absetzen.
Zumindest bei Wahlkampfcoachings gibt es in solchen Fällen glücklicherweise eine andere Möglichkeit. Mit geringen Abänderungen im Inhalt wird es zu einem allgemeinen Karrierecoaching und schon ist die Absetzbarkeit wieder gegeben.
Mit einigen legalen Kniffen gibt es immer eine Möglichkeit die Wahlkampfkosten von seiner Steuer abzusetzen. Fragen Sie dazu unbedingt Ihren Steuerberater.
Bei diesem Artikel handelt es sich lediglich um Hinweise - keinesfalls um eine Steuer- oder Rechtsberatung!
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